Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft
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Sie sind zur Durchführung einer Ultraschalluntersuchung Ihres ungeborenen Kindes zu uns gekommen. Mit der Ultraschalluntersuchung sind wir heute in der Lage, eine Vielzahl von kindlichen Erkrankungen zu erkennen bzw. auszuschließen. Vor der Durchführung der Ultraschalluntersuchung bitten wir Sie, folgende Punkte zur Kenntnis zu nehmen
Die Ultraschalluntersuchung ist ein bildgebendes Verfahren, das nach heutigem Wissensstand keine negativen Auswirkungen auf das Kind hervorruft. Dies gilt auch für wiederholte Untersuchungen.
Auch bei guter Gerätequalität, größter Sorgfalt und Erfahrung des Untersuchers kann nicht erreicht werden, dass zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft alle Fehlbildungen, Schäden und Veränderungen beim Ungeborenen erkannt werden können
Größere Abweichungen beim Feten sind i. d. R. leicht erkennbar. Es ist jedoch möglich, dass kleinere Defekte und Strukturen, die sich im kritischen Bereich des technischen Auflösungsvermögens der verwendeten Geräte befinden, nicht erkannt werden, wie z. B. eine Gaumenspalte, kleinere Defekte im Bereich der Wirbelsäule, des Zwerchfells, oder Finger- und Zehenfehlbildungen oder ein Loch in der fetalen Herzscheidewand. Bei eingeschränkter Sicht können sich auch größere Anomalien der Erkennung entziehen.
In großen Studien
werden für die frühe Ultraschalluntersuchung, 11.-14.
Schwangerschaftswoche (SSW) Erkennungsraten fetaler Anomalien von 40%, im
zweiten Trimester, 20.-24. SSW von 35% und im dritten Trimester, 28.-32.
SSW von 15% angegeben, das entspricht einer Gesamt-Erkennungsrate von 90%.
Erst nachgeburtlich werden die restlichen 10% der Fehlbildungen gefunden.
Bitte verwenden Sie in
der Woche vor der geplanten Ultraschalluntersuchung keine fetthaltigen
Hautpflegemittel im Bereich des Bauches.
Es muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass Chromosomenstörungen (z.B. Trisomie 21 = Down-Syndrom) oder Stoffwechselerkrankungen durch die Ultraschalluntersuchung nicht erkannt werden können. Hierfür sind Eingriffe wie Fruchtwasserpunktionen, Plazentapunktionen oder Blutuntersuchungen durch Nabelschnurpunktion notwendig
Aus einem
unauffälligen Ultraschallbefund kann nicht abgeleitet werden, dass
das Ungeborenen nicht an einer anderen, durch diese Untersuchung nicht
erkennbaren genetischen oder nicht genetischen Krankheit leidet.
Die Erkennbarkeit und
Beurteilbarkeit des ungeborenen Kindes kann durch ungünstige
Untersuchungsbedingungen (z. T. erheblich) erschwert sein, z.B.:
- verminderte
Fruchtwassermenge
- ungünstige
Kindslage
- kräftige
mütterliche Bauchdecke
- Narben
Bei der Ultraschalluntersuchung wird zum einen nach den fetalen Organen geschaut. Zum anderen dient sie auch der Suche nach kleinen, so genannten Hinweiszeichen (auch genannt: "Ultraschallmarker" oder "Softmarker", z.B. "golf-ball-Phänomen" = weißlicher Punkt in der Herzkammer, z.B. "Plexus-choroideus-Cyste" = Blutgefäßknäuel-Cystchen in einer Hirnkammer, z.B. "milde Hydronephrose" = geringe Erweiterung der fetalen Nierenbecken...). Falls ein solches Hinweiszeichen festgestellt wird, hat es selbst zumeist keinen Krankheitswert für den Feten, jedoch eine statistische Bedeutung, indem es das Ausgangsrisiko für eine Chromosomenstörung verändert; dies kann unerwarteter Weise dazu führen, dass Sie sich mit eventuellen zusätzlichen, auch invasiven Untersuchungsmethoden werden auseinandersetzen müssen
Es ist wichtig zur Kenntnis zu nehmen, dass jede vorgeburtliche sonographische Untersuchung nach § 3 Gendiagnostikgesetz (§ 3 GenDG) grundsätzlich auch als vorgeburtliche Risikoabklärung bezüglich einer möglichen genetischen Erkrankung gilt
Wenn Sie Fragen, Vorschläge oder Kommentare haben oder weitere Informationen benötigen, bitte sprechen Sie uns an!
Praxisteam Drs. Paul Chwat Gast