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Schwerpunktpraxis für
Pränataldiagnostik
und Humangenetik
Mannheim

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68161 Mannheim

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Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft

Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft
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Sie sind zur Durchführung einer Ul­tra­schalluntersuchung Ihres un­ge­bo­renen Kindes zu uns ge­kommen. Mit der Ultra­schall­un­ter­suchung sind wir heute in der La­ge, eine Viel­zahl von kind­li­chen Er­krankungen zu er­kennen bzw. auszu­schließen. Vor der Durch­­füh­rung der Ultra­schall­unter­su­chung bitten wir Sie, fol­gende Punkte zur Kenntnis zu neh­men

Die Ultraschalluntersuchung ist ein bild­gebendes Verfahren, das nach heu­ti­gem Wissensstand keine negativen Auswir­kungen auf das  Kind her­vor­ruft. Dies gilt auch für wie­der­holte Untersu­chungen.

Auch bei guter Gerätequalität, größ­ter Sorg­falt und Erfahrung des Unter­suchers kann nicht er­reicht werden, dass zu je­dem Zeit­­punkt der Schwangerschaft alle Fehl­bildungen, Schä­den und Veränderungen beim Un­geborenen er­kannt werden kön­nen

Größere Abweichungen beim Feten sind i. d. R. leicht erkennbar. Es ist jedoch möglich, dass kleinere Defekte und Strukturen, die sich im kritischen Bereich des technischen Auflösungsvermögens der verwendeten Geräte befinden, nicht er­kannt werden, wie z. B. eine Gaumenspalte, kleinere Defekte im Be­reich der Wirbelsäule, des Zwerchfells, oder Finger- und Ze­hen­fehl­bildun­gen oder ein Loch in der fetalen Herzscheidewand. Bei eingeschränkter Sicht können sich auch größere Anomalien der Erkennung entziehen.

In großen Studien werden für die frühe Ultraschalluntersuchung, 11.-14. Schwangerschaftswoche (SSW) Erkennungsraten fetaler Anomalien von 40%, im zweiten Trimester, 20.-24. SSW von 35% und im dritten Trimester, 28.-32. SSW von 15% angegeben, das entspricht einer Gesamt-Erkennungsrate von 90%. Erst nachgeburtlich werden die restlichen 10% der Fehlbildungen gefunden.

Bitte verwenden Sie in der Woche vor der geplanten Ultraschalluntersuchung keine fetthaltigen Hautpflegemittel im Bereich des Bauches.

Es muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass Chromosomenstörungen (z.B. Triso­mie 21 = Down-Syndrom)  oder Stoffwechselerkran­kungen durch die Ultra­schalluntersuchung nicht er­kannt werden kön­nen. Hierfür sind Eingriffe wie Frucht­­wasserpunktio­nen, Pla­zen­ta­punk­tionen oder Blutuntersuchungen durch Na­bel­schnurpunktion notwendig

Aus einem unauffälligen Ultra­schallbe­fund kann nicht ab­ge­lei­tet werden, dass das Ungeborenen nicht an einer anderen, durch diese Unter­­su­chun­g nicht erkennbaren gene­tischen oder nicht ge­ne­ti­schen Krankheit leidet.

Die Erkennbarkeit und Beurteilbarkeit des unge­borenen Kindes kann durch ungün­stige Untersu­chungs­be­din­gun­­gen (z. T. erheblich) er­schwert sein, z.B.:

Bei der Ultra­schall­un­ter­suchung wird zum einen nach den fetalen Organen geschaut. Zum anderen dient sie auch der Suche nach kleinen, so genannten Hinweiszeichen (auch genannt: "Ultraschallmarker" oder "Softmarker", z.B. "golf-ball-Phänomen" = weißlicher Punkt in der Herzkammer, z.B. "Plexus-choroideus-Cyste" = Blutgefäßknäuel-Cystchen in einer Hirnkammer, z.B. "milde Hydronephrose" = geringe Erweiterung  der fetalen Nierenbecken...). Falls ein solches Hinweiszeichen festgestellt wird, hat es selbst zumeist keinen Krankheitswert für den Feten, jedoch eine statistische Bedeutung, indem es das Ausgangsrisiko für eine Chro­mosomenstörung verändert; dies kann unerwarteter Weise  dazu führen, dass Sie sich mit eventuellen zusätzlichen, auch invasiven Untersuchungsmethoden werden auseinandersetzen müssen

Es ist wichtig zur Kenntnis zu nehmen, dass jede vorgeburtliche sonographische Untersuchung nach  § 3 Gendiagnostikgesetz (§ 3 GenDG) grundsätzlich auch als vorgeburtliche Risikoabklärung bezüglich einer möglichen genetischen Erkrankung gilt

Wenn Sie Fragen, Vorschläge oder Kommentare haben oder weitere In­for­matio­nen benötigen, bitte sprechen Sie uns an!

Praxisteam Drs. Paul Chwat Gast


  

 

 

 

 

 

 

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