Genetische Beratung
Eine genetische Beratung wird unter anderem in folgenden Situationen angeboten:
- Vor pränatalen Untersuchungen, die eine Aussage über das Risiko für Chromosomenstörungen und andere genetische Erkrankungen des Feten (invasive Diagnostik und prädiktive sonografische und biochemische Untersuchung, d.h. z.B. NT/Double-Screening).
- Bei vorgeburtlich sonografisch festgestellter Auffälligkeit
- Nach vorangegangenen Aborten
- Bei unerfülltem Kinderwunsch
- Nach Fehlbildungs-Syndrom in einer vorangegangenen Schwangerschaft
- Nach Geburt eines kranken Kindes, dessen Krankheit eventuell genetisch bedingt sein könnte
- Bei genetischer Erkrankung einer der Ratsuchenden oder in der Familie
- Bei unklarer evtl. genetisch bedingter Erkrankung einer der Ratsuchenden oder in der Familie
- Bei Vorliegen einer Chromosomenstörung (z.B. balancierte Translokation) bei einem der Ratsuchenden oder in der Familie oder nach invasiver Diagnostik.
- Bei Zustand nach Chemotherapie oder Strahlenexposition vor oder in einer Schwangerschaft
- bei Medikamenteneinnahme in der Schwangerschaft oder ggfls. auch vor der Schwangerschaft
Wichtig:
Falls Befunde zur entsprechenden Fragestellung vorliegen oder es die Möglichkeit gibt, diese zu erhalten, sollten sie mitgebracht werden. Ohne schriftliche Befunde ist eine klare Beurteilung nicht möglich.